Ablauf bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnnung für Psychotherapeuten (GOP) und wir in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben. Bitte informieren Sie sich vorab über die Kostenübernahme und lassen sich diese schriftlich bestätigen. Bitte denken Sie daran, dass bereits die erste Sitzung kostenpflichtig ist.

Die Anmeldung in meiner Praxis erfolgt telefonisch. Für Neuanfragen bitte ich um eine Kontaktaufnahme ausschließlich während meiner Telefonzeiten. Zunächst können wir dann einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“) vereinbaren. In diesem Gespräch haben wir die Gelegenheit uns gegenseitig kennenzulernen. Sie werden Zeit haben, Ihr Anliegen ausführlich zu schildern.
Sofern eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist, werde ich Sie über die unterschiedlichen Anwendungsformen, den Rahmen und den Ablauf informieren. Wenn genügend Kapazitäten in meiner Praxis vorhanden sind und eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist, werden wir weitere Sitzungen vereinbaren und in die probatorische Phase übergehen.
Falls keine Psychotherapie indiziert ist, informiere ich Sie gerne über Alternativen (u.a. psychologische Beratung, Coaching, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen).

Nach dem Erstgespräch folgen bis zu vier weitere probatorische Sitzungen (Probestunden), je nach Krankenkasse. In diesen Stunden entwickeln wir eine erste gemeinsame Idee, wie ihre Probleme und Symptome entstanden sein könnten. Dies erfolgt mittels diagnostischer Selbsteinschätzungsfragebögen, welche nachbesprochen und durch weitere Rückfragen meinerseits ergänzt werden. Sie erhalten darüber anschließend eine zusammenfassende Rückmeldung von mir und wir bestimmen gemeinsam Perspektiven und formulieren erreichbare Ziele sowie dazu passende Bearbeitungsmethoden.

Entscheiden wir uns nach der probatorischen Phase für eine therapeutische Zusammenarbeit, stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu benötige ich Vordrucke ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe, die sie dort selbstständig anfragen müssen

Ablauf bei Selbstzahlern

Auch hier erfolgte die Kontaktaufnahme in meiner Praxis telefonisch zu den Telefonsprechzeiten.

Als Selbstzahler sind Sie unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Die Vereinbarungen zwischen Ihnen und mir werden lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Sollten Sie sich entscheiden die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen, stelle ich Ihnen eine monatliche Rechnung über die erbrachten Leistungen aus.
Grundlage für die Rechnungsstellung ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), welcher im Internet einsehbar ist. Die Gebührenhöhe liegt gegenwärtig bei 108,14 Euro pro Sitzung (50 min).